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Erich S.

(geb. 1913)

Kurierdienste für französische Militärspionage

03.05.1937 KZ Dachau
27.09.1939 KZ Mauthausen
25.11.1944 KZ Auschwitz
15.02.1945 KZ Mauthausen
14.04.1945 SS-Sturmbrigade Dirlewanger (?)

Erich S. wurde am 28. September 1913 in Ludwigsburg als Sohn des Gustav Theodor S. und seiner Ehefrau Frieda geboren. Nach acht Jahren Volksschule in Stuttgart begann er eine Mechanikerlehre, die er im April 1931 mit der Gesellenprüfung abschloss. Anschließend war er ein halbes Jahr bei den Flugzeugwerken Hanns Klemm in Böblingen tätig, danach arbeitslos. S., der bereits 1930 vom Jugendgericht drei Bewährungsstrafen wegen Diebstahls und Bettelns erhalten hatte, begab sich angesichts der wirtschaftlich aussichtslosen Lage auf Wanderschaft. Zurück in Stuttgart wurde er vom Jugendamt in das Wichernhaus in Bad Cannstatt und kurze Zeit in die Jugenderziehungsanstalt Schönbühl in Beutelsbach eingewiesen. Danach führte er seinen unsteten Lebenswandel fort und gelangte in das damals unter französischer Besatzung stehende Saargebiet. In Saarbrücken kam er in Kontakt mit antifaschistischen Emigranten. Von einem dieser Flüchtlinge wurde er gebeten, einen Auftrag auszuführen. So begab er sich in die nicht weit entfernte französische Stadt Metz, wo es zu einem nachrichtendienstlichen Kontakt mit weiteren Instruktionen kam. Ende Oktober 1933 kam er über Saarbrücken zurück nach Stuttgart, wo er einige Tage bei seinen Eltern in der Sickstraße 5 wohnte. Einem in der Stuttgarter Champignystraße wohnenden Verbindungsmann übergab er ein Schreiben aus Saarbrücken, dessen Inhalt ihm nicht bekannt war. Von dieser Kontaktperson erhielt er einen versiegelten Umschlag mit der Warnung, äußerst vorsichtig zu sein. Als er sich zurück nach Saarbrücken begeben wollte, fand er die elterliche Wohnung verschlossen vor, weshalb er sie kurzerhand gewaltsam öffnete, um den dort versteckten Brief und bei dieser Gelegenheit auch gleich noch ein paar Wertsachen mitzunehmen. Mit dem Fahrrad ging es nach Saarbrücken. Der Vater brachte in Stuttgart den Diebstahl zur Anzeige.

Den Brief übergab S. dem Leiter des Emigrantenheims in Saarbrücken, der ihm wiederum ein Schreiben anvertraute, welches er einem gewissen Spezialkommissar Freitag in Metz zu überbringen hatte. Freitag fragte S., ob er bereit wäre, wieder nach Deutschland zurückzugehen um militärische Aufbauprojekte ausfindig zu machen und darüber zu berichten. S. erhielt nun falsche Papiere und Geld für seine Rückreise ausgehändigt. Nach späteren eigenen Angaben hat er aber dem Ansinnen, Militärprojekte auszuspähen, nicht entsprochen, weil eine solche Spionagetätigkeit seinen antinazistischen politischen Motiven nicht konform gewesen sei.

Im Oktober 1934 wurde S. bei Kaiserslautern von der Polizei wegen des angezeigten Einbruchs in die Wohnung der Eltern festgenommen. Dabei entdeckte man bei ihm die falschen Papiere. Er wurde nach Stuttgart überführt und hier wegen des Einbruchdiebstahls zu einem Jahr Jugendgefängnis verurteilt, die er in Heilbronn zu verbüßen hatte. Gleichzeitig lief gegen ihn das politische Strafverfahren. Noch während der Haft wurde er nach Berlin überführt, wo ihn der Volksgerichtshof am 15. November 1935 nach § 90 Strafgesetzbuch wegen "Sichverschaffens eines Staatsgeheimnisses zu verräterischen Zwecken" zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilte. Die Strafe verbüßte er teilweise in Heilbronn, Ulm und zuletzt bis zum 29. April 1937 in der Strafanstalt Regensburg. Nach Ablauf der Strafzeit wurde er in das KZ Dachau überstellt, wo er am 3. Mai 1937 als Häftling Nr. 12152 registriert wurde. Dort soll S. von dem späteren SPD-Parteivorsitzenden Kurt Schumacher (1895 - 1952) erkannt worden sein, mit dem er schon zuvor bei Treffen der Sozialistischen Arbeiter-Jugend (SAJ) in Kontakt gekommen war. Schumacher bestimmte ihn zu seinem "Putzer", in welcher Eigenschaft er sein Bett machen musste, weil Schumacher nur einen Arm hatte. So jedenfalls S.s spätere Einlassung als er versuchte, seine politische Einstellung darzulegen.

Der ehemalige Mithäftling Hermann Groß, der seinerzeit Stubenältester der Stube 1 in Block 11 war, in der auch S. untergebracht war, gab als Zeuge in der Entschädigungssache S. an, dass dieser in Dachau zunächst als Emigrant geführt worden sei: "Er trug den blauen Punkt, später trug er den roten Winkel. Dieses war im Jahre 1937/38" . Nach den 1936 eingeführten Kennzeichnungsregularien sollten Emigranten die blaue Farbmarkierung allerdings nicht als Punkt, sondern in Form eines Dreiecks tragen. Mit der Häftlingskategorie "Emigranten" erfasste man in den Konzentrationslagern deutsche Staatsbürger, die nach der NS-Machtübernahme das Land verlassen hatten, dann aber zurückgekehrt waren und deshalb potentiell unter Spionageverdacht standen.

Der Zeuge Otto Wahl, der etwa ein Jahr nach S. nach Dachau gekommen war, gab zu Protokoll, dass dieser bis zur Befreiung "immer den roten Winkel" der politischen Häftlinge getragen habe. Es ist demnach anzunehmen, dass die Umkategorisierung vom "Emigranten" zum "Politischen" vor Mai 1938 erfolgte. Zuständig für die Kategorisierung der Häftlinge war die Politische Abteilung des jeweiligen Konzentrationslagers. Wie es zu den Kategorisierungen S.s kam ist nicht klar ersichtlich. Über die Häftlingsgruppe der "Emigranten" wird wenig berichtet. In einer Veröffentlichung des Hauses der Bayerischen Geschichte etwa heißt es dazu nur knapp: "Am 1. Mai 1935 befanden sich 85 Emigranten im KZ Dachau. Ab 1938 erhielten sie zur Kennzeichnung einen blauen Winkel an der Kleidung".

Im Zuge der Umnutzung des Lagers Dachau nach Kriegsbeginn für Ausbildungszwecke der SS wurde Erich S. mit einem Massentransport, in dem sich auch der erwähnte Häftling Wahl befand, am 27. September 1939 in das Konzentrationslager Mauthausen verbracht. Die erste Zeit war er in Block 9, später, im Jahr 1942, wurde er in das Mauthausenaußenlager Steyr-Münichholz überstellt. Dieses Lager diente der Rüstungsproduktion der Steyr-Daimler-Puch AG, welche dringend Metallfacharbeiter benötigte. Von dem Außenkommando kam er im Herbst 1944 für kurze Zeit ins Hauptlager zurück. Danach, am 25. November 1944, erfolgte seine Überstellung in das KZ Auschwitz.

Am 15. Februar 1945 kam er zurück ins KZ Mauthausen (Häftling Nr. 129236). Sein Name scheint in einer 223 Häftlinge umfassenden, vom KZ Mauthausen am 14. April 1945 erstellten Liste mit der Überschrift "Dirlewanger" auf. Es ist bekannt, dass im März und April 1945 KZ-Häftlinge für die "SS-Sturmbrigade Dirlewanger" rekrutiert wurden - so wohl auch Erich S. Weitere Nachweise für seine Eingliederung in diese SS-Sondereinheit liegen jedoch nicht vor.

Nach dem Krieg heiratete Erich S. und hatte drei Kinder. Er wohnte anfangs in Stuttgart in der Gutenbergstraße 97, dann in der Birkenwaldstraße. Ab 1953 war er in einem Ort in der Nähe von Stuttgart gemeldet. Seinen Beruf als Mechaniker konnte er nicht mehr ausüben, da seine Hände in der Haft durch die Folterprozedur des Aufhängens geschädigt waren. Statt dessen arbeitete er als Heizer bei der Zahnräderfabrik Zuffenhausen Gebr. Metzger.

Erich S. beantragte Wiedergutmachung für die erlittene KZ-Haft und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen. Obwohl feststand, dass er im KZ den roten Winkel getragen hatte, verweigerte die Landesbezirksstelle Württemberg-Baden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) ihm die Anerkennung als politisch Verfolgten. Daher veranlasste der Öffentliche Anwalt für die Wiedergutmachung nachzuprüfen, ob er aus politischen Gründen inhaftiert gewesen war. S. wurde beim Polizeipräsidium Stuttgart, Kriminalabteilung D 11, der sogenannten „KZ-Prüfstelle“ in der ehemaligen Gestapo-Zentrale „Hotel Silber“, vorgeladen, wo er am 27. Juli 1948 zu Protokoll gab: "Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass ich im Jahre 1935 weg. landesverrät. Tätigkeit wohl zu 2 J., 7 Mon. Gef. verurteilt wurde, aber der Anfang dieser Tat in dem Zusammenhang stand, dass von meiner Seite aus ich der festen Überzeugung war, dass es sich hier um eine politische illegale Tätigkeit handle. Nachdem mir bewusst war durch diesen Herrn Freitag, dass es sich hier um eine Spionagetätigkeit handle, habe ich ja sofort meine Konsequenz gezogen. Deswegen hat mich das Gericht bestraft. Die Nazimachthaber hatten aber deshalb kein Recht, mich nach meiner Strafverbüßung vom Jahre 1937 bis 1945 ins KZ. zu stecken. Ich stelle deshalb, weil ich 8 Jahre lang im KZ. war und dort nur als politischer Schutzhäftling geführt wurde und meiner Überzeugung nach auch so gehandelt habe, Antrag auf Wiedergutmachung." Neben seinen politischen Motiven, die er ins Feld führte, berief sich S. also auch darauf, dass die Verhängung von Schutzhaft eine NS-Willkürmaßnahme darstellte. Eine Erkenntnis, die in die damaligen Entschädigungsrichtlinien keinen Eingang gefunden hatte.

Der ausführliche achtseitige, von Kriminalsekretär Karl Weber erstellte Untersuchungsbericht wurde am 24. August 1948 von Kriminalobersekretär Eugen Waller der Landesbezirksstelle für die Wiedergutmachung in Stuttgart übermittelt. Waller (1908 – 1975) war Leiter der KZ-Prüfstelle (Kriminalabteilung D 11) und hatte als Kommunist während der NS-Zeit wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ Zuchthaus und KZ-Haft am eigenen Leib erfahren.

Der Wiedergutmachungsantrag wurde abgelehnt und damit ebenso ein Anspruch auf "bevorzugte Zuteilung von Wohnraum" nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 18. Auch eine Anfechtungsklage gegen den negativen Bescheid wurde zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart, das politische Motive dem NS-Verfolgten nicht völlig absprechen konnte, scheute sich nicht, diesen in seiner Urteilsbegründung vom 4. August 1949 persönlich herabzuwürdigen: "Es mag zutreffen, dass der Anfechtungskläger [also Erich S.] ein Gegner des nationalsozialistischen Staates war. Seine erheblichen Bestrafungen krimineller Natur lassen vermuten, dass er nicht nur ein Feind des Nationalsozialismus, sondern überhaupt jeder Rechtsordnung war". Wenige Jahre nach der Verwüstung Europas stellte für die Vertreter der "Rechtsordnung" der seinerzeitige Versuch, an der Aufklärung nationalsozialistischer Kriegsvorbereitungen mitzuwirken, "keine politische Tat" dar.

Das Amt für Wiedergutmachung beharrte auf seiner ablehnenden Haltung. Noch im Jahr 1959 lautete die Begründung, dass S. die Spionage nur aus finanziellen Gründen und nicht um die NSDAP zu bekämpfen, betrieben habe. Im Rahmen eines Vergleichs vom Oktober 1959 erhielt S. schließlich dennoch DM 5000.- zugesprochen.

Die Markierung auf der Übersichtskarte verweist auf Erich S.s elterliche Wohnung in der damaligen Sickstraße 5 (nahe der heutigen Heinrich-Baumann-Straße 25B in Stuttgart).

Quellen

ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen KL Mauthausen - Erich S.
1.1.26.1 / 1319197 Bestandsliste der Dachauer Häftlinge (Listennummer 490)

Doc. 1310888 ff.

Staatsarchiv Ludwigsburg
EL 350 I Bü 4642

Searching Dachau Concentration Camp Records in One Step (https://stevemorse.org/dachau/dachau.html)

https://www.hdbg.de/dachau/pdfs/04/04_07/04_07_01.pdf

 

© Recherche und Text:
Roland Maier, Stuttgart
Stand: Februar 2024
www.kz-mauthausen-bw.de