Karl Matthes
(geb. 1892)
Zeuge Jehovas
25.06.1938 KZ Dachau
27.09.1939 KZ Mauthausen
18.02.1940 KZ Dachau
03.09.1941 aus dem KZ Dachau entlassen
Karl Matthes wurde am 3. Februar 1892 in (Ober-)Derdingen (heute Kreis Karlsruhe) geboren. Mit seiner Frau Pauline, geb. Hügli wohnte und arbeitete er in Karlsruhe. Der gelernte Kellner sprach neben Deutsch auch noch Italienisch, Französisch und Englisch. Den Zeugen Jehovas gehörte er seit 1923 an.
Am 25. September 1936 wurde er vom Sondergericht Mannheim zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten wegen "Betätigung für die Ziele der Ernsten Bibelforscher" verurteilt. Nachdem er die Strafe verbüßt hatte, missionierte er sofort wieder für die verbotene Glaubensgemeinschaft. Am 13. Dezember 1937 verhaftete die Karlsruher Gestapo Karl Matthes deswegen erneut. Man warf ihm den Bezug des "Wachturms" (eine Art Zentralorgan der Zeugen Jehovas) und monatliche Spenden an die "Gute Hoffnungskasse" vor, beschuldigte ihn der Mitgliedschaft und aktiven Betätigung bei den Bibelforschern. Das Sondergericht Mannheim verdoppelte jetzt das Strafmaß: Da er seine verbotene Tätigkeit fortgesetzt habe, sei es "deshalb erforderlich, gegen den Angeschuldigten nunmehr eine Strafe auszusprechen, die nicht nur abschreckenden, sondern zugleich auch sichernden Charakter trägt."
Noch während seiner 10-monatigen Gefängnisstrafe stellte sein Chef einen Antrag auf Haftunterbrechung bzw. Haftentlassung, da er seinen Kellner dringend im Karlsruher Tiergartenrestaurant brauchen würde. Karl Matthes fiel aber auch unter das Amnestiegesetz vom 30. April 1938, weshalb der Oberstaatsanwalt des Sondergerichtes Mannheim brieflich bei der Stapo Karlsruhe um die Freilassung von Karl Matthes ersuchte. Trotz dieser Fürsprache verhängte die Gestapo Schutzhaft. Karl Matthes kam zunächst in das "Bewahrungslager" Kislau, dann am 25. Juni 1938 ins KZ Dachau (Häftlingsnummer 1327, Kategorie "Sch. Bifo"). Im Zuge der vorübergehenden Räumung von Dachau wurde er am 27. September 1939 zusammen mit rund 1600 weiteren Dachau-Häftlingen, darunter zahlreiche Glaubensgenossen, in das KZ Mauthausen überstellt. Er gehörte zu denjenigen, die am 18. Februar 1940 ins KZ Dachau zurückkehren konnten, wo die Bedingungen für die Häftlinge etwas weniger grausam als in Mauthausen waren. Am 3. September 1941 wurde er von dort entlassen.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die letzte Wohnadresse von Karl Matthes, Yorckstr. 40 in 76 185 Karlsruhe
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.6.2. Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Dachau, Karl Matthes
1.1.6.7 Schreibstubenkarten Dachau/ Karl Matthes
Searching Dachau Concentration Camp Records in One Step (https://stevemorse.org/dachau/dachau.html)
Generallandesarchiv Karlsruhe
Kislau-Gefangenenkartei,
507 Nr. 2573-2574
© Recherche und Text:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: August 2021
www.kz-mauthausen-bw.de
Zeuge Jehovas
25.06.1938 KZ Dachau
27.09.1939 KZ Mauthausen
18.02.1940 KZ Dachau
03.09.1941 aus dem KZ Dachau entlassen
Karl Matthes wurde am 3. Februar 1892 in (Ober-)Derdingen (heute Kreis Karlsruhe) geboren. Mit seiner Frau Pauline, geb. Hügli wohnte und arbeitete er in Karlsruhe. Der gelernte Kellner sprach neben Deutsch auch noch Italienisch, Französisch und Englisch. Den Zeugen Jehovas gehörte er seit 1923 an.
Am 25. September 1936 wurde er vom Sondergericht Mannheim zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten wegen "Betätigung für die Ziele der Ernsten Bibelforscher" verurteilt. Nachdem er die Strafe verbüßt hatte, missionierte er sofort wieder für die verbotene Glaubensgemeinschaft. Am 13. Dezember 1937 verhaftete die Karlsruher Gestapo Karl Matthes deswegen erneut. Man warf ihm den Bezug des "Wachturms" (eine Art Zentralorgan der Zeugen Jehovas) und monatliche Spenden an die "Gute Hoffnungskasse" vor, beschuldigte ihn der Mitgliedschaft und aktiven Betätigung bei den Bibelforschern. Das Sondergericht Mannheim verdoppelte jetzt das Strafmaß: Da er seine verbotene Tätigkeit fortgesetzt habe, sei es "deshalb erforderlich, gegen den Angeschuldigten nunmehr eine Strafe auszusprechen, die nicht nur abschreckenden, sondern zugleich auch sichernden Charakter trägt."
Noch während seiner 10-monatigen Gefängnisstrafe stellte sein Chef einen Antrag auf Haftunterbrechung bzw. Haftentlassung, da er seinen Kellner dringend im Karlsruher Tiergartenrestaurant brauchen würde. Karl Matthes fiel aber auch unter das Amnestiegesetz vom 30. April 1938, weshalb der Oberstaatsanwalt des Sondergerichtes Mannheim brieflich bei der Stapo Karlsruhe um die Freilassung von Karl Matthes ersuchte. Trotz dieser Fürsprache verhängte die Gestapo Schutzhaft. Karl Matthes kam zunächst in das "Bewahrungslager" Kislau, dann am 25. Juni 1938 ins KZ Dachau (Häftlingsnummer 1327, Kategorie "Sch. Bifo"). Im Zuge der vorübergehenden Räumung von Dachau wurde er am 27. September 1939 zusammen mit rund 1600 weiteren Dachau-Häftlingen, darunter zahlreiche Glaubensgenossen, in das KZ Mauthausen überstellt. Er gehörte zu denjenigen, die am 18. Februar 1940 ins KZ Dachau zurückkehren konnten, wo die Bedingungen für die Häftlinge etwas weniger grausam als in Mauthausen waren. Am 3. September 1941 wurde er von dort entlassen.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die letzte Wohnadresse von Karl Matthes, Yorckstr. 40 in 76 185 Karlsruhe
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.6.2. Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Dachau, Karl Matthes
1.1.6.7 Schreibstubenkarten Dachau/ Karl Matthes
Searching Dachau Concentration Camp Records in One Step (https://stevemorse.org/dachau/dachau.html)
Generallandesarchiv Karlsruhe
Kislau-Gefangenenkartei,
507 Nr. 2573-2574
© Recherche und Text:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: August 2021
www.kz-mauthausen-bw.de