Martin Nestler
(geb. 1895)
12.07.1935 Anordnung der Sicherungsverwahrung
02.03.1943 KZ Mauthausen
08.04.1943 KZ Auschwitz
Februar 1945 KZ Mittelbau-Dora
März oder April 1945 KZ Bergen-Belsen
Martin Nestler wurde am 4. Januar 1895 in Ellwangen/Jagst als Sohn des Reichsbahnstellwerkmeisters Martin Nestler und dessen Ehefrau Franziska, geb. May, geboren und später katholisch getauft. Er hatte neun Geschwister. Nach acht Jahren Volksschule in Ellwangen absolvierte er eine kaufmännische Lehre bei der Buchbinderei und Druckerei Ipf. Danach war er bei verschiedenen anderen Druckereien und Buchbindereien tätig. Im Ersten Weltkrieg erfolgte 1915 seine Einberufung als Soldat. 1916 wurde er mit einem Oberarm- und einem Brustschuss schwer verwundet und lag sechs Monate im Lazarett. Anschließend kämpfte er bis Kriegsende weiter an der Front.
Erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geriet Nestler im Jahr 1917. Damals wurde er wegen Urkundenfäschung mit einer Woche Gefängnis bestraft. Da er nach dem Krieg in seinem gelernten Beruf keine Beschäftigung mehr fand, sattelte er auf Kaufmann um. Ohne feste Anstellung arbeitete er als Vertreter in der Textil- und Chemiebranche sowie bei Versicherungen. Er geriet in finanzielle Schwierigkeiten und wurde mehrfach wegen Betrugs oder ähnlichen Delikten zu Gefängnisstrafen verurteilt.
1931 verurteilte ihn das Schöffengericht Ulm wegen Betrugs zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die er im Zuchthaus Ludwigsburg verbüßte. Im Abschlussgutachten der Strafanstalt hieß es: „Nachdem er sich zum Kaufmann aufgeschwungen hatte, wollte er nicht mehr heruntersteigen und ließ sich in schwindelhafte Unternehmen ein." Er sei ein nervöser, reizbarer und leicht psychopathischer Mensch und man sehe keine günstige Prognose für ihn.
1933 eröffnete Nestler ein kleines Versandgeschäft für Leder- und Textilwaren in Ellwangen. Im Jahr darauf kam er wegen betrügerischen Bankrotts ins Ellwanger Amtsgerichtsgefängnis. Schließlich wurde Nestler, der mittlerweile bereits ein Dutzend mal wegen Delikten wie Urkundenfälschung, Maßnahmen gegen die Valutaspekulation, Betrug und Unterschlagung vorbestraft war, am 12. Juli 1935 vom Landgericht Ellwangen zu vier Jahren Zuchthaus mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Über die Haftanstalten Ellwangen und Ludwigsburg kam er am 6. April 1936 in das Zuchthaus Straubing, da man dort gelernte Buchbinder benötigte. Mehrere Gesuche Nestlers um Rückversetzung ins Zuchthaus Ludwigsburg blieben erfolglos.
Obwohl er im Anschluss an die verbüßte Zuchthausstrafe eigentlich als Sicherungsverwahrter in den Maßregelvollzug in einer Sicherungsanstalt hätte überführt werden müssen, verbrachte man ihn im April 1939 von Straubing in das Strafgefangenenlager VII Esterwegen-Papenburg im Emsland. Dieses Lager hatte die Justizverwaltung 1937 übernommen und als „Strafgefangenenlager“ weitergeführt. Zur Bewachung der Gefangenen wurden SA-Leute in den Justizdienst eingestellt. Dort war Nestler bis Herbst 1940. In welcher Haft- bzw. Sicherungsanstalt sich Martin Nestler ab Herbst 1940 bis zu seiner Deportation ins KZ Mauthausen befand, ist nicht bekannt.
Im September 1942 vereinbarte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei (nur Gestapo oder Kripo konnten, über Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen). In den KZ sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden. Am 2. März 1943 wurde Martin Nestler im Konzentrationslager Mauthausen als Sicherungsverwahrter ("SV") registriert und mit der Häftlingsnummer 24269 versehen. Schon am 8. April 1943 erfolgte die Überstellung ins KZ Auschwitz. In Auschwitz-Monowitz wurde er von November 1943 bis Januar 1945 als Schreiber im Buna-Werk eingesetzt. Ab Februar 1945 war er im KZ Mittelbau-Dora (Häftlingsnummer 106116) bei Nordhausen und zuletzt im KZ Bergen-Belsen. Dort gelang ihm wenige Tage vor der Befreiung "mit Hilfe eines württ. Wehrmachtkradfahrers" die Flucht. Noch ganz in der Nähe wurde er vom Winsener Volkssturm festgenommen und in einem nahegelegenen Bunker bis zur Befreiung festgehalten.
Nach der Befreiung betätigte Nestler sich bei der Exhumierung und Umbettung von Leichen. Der Bürgermeister von Winsen/Aller im heutigen Landkreis Celle ermächtigte ihn „die in der Gemeinde Winsen gefallenen deutschen Soldaten und KZ-Leute auszugraben und die Umbettung nach dem Friedhof Winsen/Aller zu leiten“. Der Bürgermeister bestätigte, dass die Umbettungen „zur Zufriedenheit“ vorgenommen wurden und bat, Nestler nach seiner Heimkehr behilflich zu sein. Zurück in Stuttgart blieb er bei seinem neuen Gewerbe. Nach eigenen Angaben hat er in der Zeit von 1945 bis 1950 „1002 tote Soldaten, Zivil- und KZ-Personen exhumiert, identifiziert, umgebettet“ und nach ihren Heimatfriedhöfen überführt.
Im April 1946 heiratete Martin Nestler Liselotte, geb. Wehn, und hatte mit ihr zwei Kinder. Die Ehe wurde bald geschieden, doch er hob auch später noch seine Verbundenheit mit seiner Ex-Frau und den beiden Kindern hervor.
Er versuchte nun, Entschädigung für seine erlittene KZ-Haft zu erlangen. Doch sowohl die kriminalpolizeiliche KZ-Prüfstelle D. II Stuttgart als auch der „Landesausschuss Württemberg-Baden der vom Naziregime politisch Verfolgten, Landesstelle Stuttgart“ (die spätere VVN) anerkannten ihn nicht als politisch Verfolgten. Allerdings empfahl Kriminalsekretär Utz von der Kripo-Prüfstelle am 12. November 1947, Nestler eine "einmalige Unterstützung in seiner Wohnungssache zu gewähren", da er im allgemeinen einen sehr guten Eindruck mache und "auch sämtliche Vorstrafen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vertreter zustande kamen". Doch bald darauf war wieder ein Strafverfahren gegen ihn anhängig, weil er für seine Leichenüberführungen überhöhte Preise eingefordert hatte. Im August 1950 wurde er verhaftet und am 7. Mai 1951 ordnete das Landgericht Ellwangen wegen Betrugs im Rückfall die Sicherungsverwahrung mit Widerrufsmöglichkeit an. Er kam in die Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall (eine Abteilung im Gefängnis, in die Betroffene nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug überführt wurden), wo man protokollierte: „Alter SVler. Wohl einsichtig, aber haltlos und mit verschrobenen moralischen Begriffen. Unverbesserlich. Im Vollzug keine Schwierigkeiten zu erwarten“. In seiner Zelle schrieb Nestler: „Ich bin so deprimiert und auf den Nerven herunter, dass ich den Glauben an eine Gerechtigkeit [...] aufgebe“. Im März 1952 wurde er aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Stuttgart zur Begutachung seines Geisteszustands und seiner Verhandlungsfähigkeit in die Nervenklinik der Universität Tübingen eingewiesen. Danach saß er in der Stuttgarter Haftanstalt in der Urbanstraße 18 A ein.
Ein weiterer Entschädigungsantrag, den er später, nun wegen des aufgrund der NS-Verfolgung erlittenen Schadens an Eigentum, gestellt hatte, wurde im November 1959 ebenfalls zurückgewiesen. Nestler hatte erneut versucht, geltend zu machen aufgrund seiner politischen Überzeugung in Straf- und KZ-Lagern gewesen zu sein. Dort sei er um sein in der Haft verdientes Geld und um eine größere Anzahl persönlicher Sachen gekommen. Nach Ansicht des Amtes für die Wiedergutmachung hingegen war Nestler nach wie vor nicht Verfolgter im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes. Er sei 1935 wegen eines rein kriminellen Deliktes mit einer Zuchthausstrafe unter Anordnung von Sicherungsverwahrung bestraft worden. Für die Verbringung in das KZ im Anschluss an die Freiheitsstrafe seien keine politischen Gründe maßgebend gewesen.
Über Nestlers späteres Schicksal ist nur bekannt, dass er 1960 in Stuttgart-Zuffenhausen gemeldet war.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Martin Nestlers Geburtsort Ellwangen.
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Martin Nestler
1.1.27.2 Individuelle Häftlings Unterlagen Männer KL Mittelbau (Dora), Martin Nestler
Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 938 (Strafgefangenenakte)
E 356 d III Bü 1194 (Strafgefangenenakte mit ED-Foto)
EL 331 I Bü 381 (Personalakte des Sicherungsverwahrten)
EL 350 I Bü 7635 (Entschädigungsakte)
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: März 2024
www.kz-mauthausen-bw.de
12.07.1935 Anordnung der Sicherungsverwahrung
02.03.1943 KZ Mauthausen
08.04.1943 KZ Auschwitz
Februar 1945 KZ Mittelbau-Dora
März oder April 1945 KZ Bergen-Belsen
Martin Nestler wurde am 4. Januar 1895 in Ellwangen/Jagst als Sohn des Reichsbahnstellwerkmeisters Martin Nestler und dessen Ehefrau Franziska, geb. May, geboren und später katholisch getauft. Er hatte neun Geschwister. Nach acht Jahren Volksschule in Ellwangen absolvierte er eine kaufmännische Lehre bei der Buchbinderei und Druckerei Ipf. Danach war er bei verschiedenen anderen Druckereien und Buchbindereien tätig. Im Ersten Weltkrieg erfolgte 1915 seine Einberufung als Soldat. 1916 wurde er mit einem Oberarm- und einem Brustschuss schwer verwundet und lag sechs Monate im Lazarett. Anschließend kämpfte er bis Kriegsende weiter an der Front.
Erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geriet Nestler im Jahr 1917. Damals wurde er wegen Urkundenfäschung mit einer Woche Gefängnis bestraft. Da er nach dem Krieg in seinem gelernten Beruf keine Beschäftigung mehr fand, sattelte er auf Kaufmann um. Ohne feste Anstellung arbeitete er als Vertreter in der Textil- und Chemiebranche sowie bei Versicherungen. Er geriet in finanzielle Schwierigkeiten und wurde mehrfach wegen Betrugs oder ähnlichen Delikten zu Gefängnisstrafen verurteilt.
1931 verurteilte ihn das Schöffengericht Ulm wegen Betrugs zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die er im Zuchthaus Ludwigsburg verbüßte. Im Abschlussgutachten der Strafanstalt hieß es: „Nachdem er sich zum Kaufmann aufgeschwungen hatte, wollte er nicht mehr heruntersteigen und ließ sich in schwindelhafte Unternehmen ein." Er sei ein nervöser, reizbarer und leicht psychopathischer Mensch und man sehe keine günstige Prognose für ihn.
1933 eröffnete Nestler ein kleines Versandgeschäft für Leder- und Textilwaren in Ellwangen. Im Jahr darauf kam er wegen betrügerischen Bankrotts ins Ellwanger Amtsgerichtsgefängnis. Schließlich wurde Nestler, der mittlerweile bereits ein Dutzend mal wegen Delikten wie Urkundenfälschung, Maßnahmen gegen die Valutaspekulation, Betrug und Unterschlagung vorbestraft war, am 12. Juli 1935 vom Landgericht Ellwangen zu vier Jahren Zuchthaus mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Über die Haftanstalten Ellwangen und Ludwigsburg kam er am 6. April 1936 in das Zuchthaus Straubing, da man dort gelernte Buchbinder benötigte. Mehrere Gesuche Nestlers um Rückversetzung ins Zuchthaus Ludwigsburg blieben erfolglos.
Obwohl er im Anschluss an die verbüßte Zuchthausstrafe eigentlich als Sicherungsverwahrter in den Maßregelvollzug in einer Sicherungsanstalt hätte überführt werden müssen, verbrachte man ihn im April 1939 von Straubing in das Strafgefangenenlager VII Esterwegen-Papenburg im Emsland. Dieses Lager hatte die Justizverwaltung 1937 übernommen und als „Strafgefangenenlager“ weitergeführt. Zur Bewachung der Gefangenen wurden SA-Leute in den Justizdienst eingestellt. Dort war Nestler bis Herbst 1940. In welcher Haft- bzw. Sicherungsanstalt sich Martin Nestler ab Herbst 1940 bis zu seiner Deportation ins KZ Mauthausen befand, ist nicht bekannt.
Im September 1942 vereinbarte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei (nur Gestapo oder Kripo konnten, über Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen). In den KZ sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden. Am 2. März 1943 wurde Martin Nestler im Konzentrationslager Mauthausen als Sicherungsverwahrter ("SV") registriert und mit der Häftlingsnummer 24269 versehen. Schon am 8. April 1943 erfolgte die Überstellung ins KZ Auschwitz. In Auschwitz-Monowitz wurde er von November 1943 bis Januar 1945 als Schreiber im Buna-Werk eingesetzt. Ab Februar 1945 war er im KZ Mittelbau-Dora (Häftlingsnummer 106116) bei Nordhausen und zuletzt im KZ Bergen-Belsen. Dort gelang ihm wenige Tage vor der Befreiung "mit Hilfe eines württ. Wehrmachtkradfahrers" die Flucht. Noch ganz in der Nähe wurde er vom Winsener Volkssturm festgenommen und in einem nahegelegenen Bunker bis zur Befreiung festgehalten.
Nach der Befreiung betätigte Nestler sich bei der Exhumierung und Umbettung von Leichen. Der Bürgermeister von Winsen/Aller im heutigen Landkreis Celle ermächtigte ihn „die in der Gemeinde Winsen gefallenen deutschen Soldaten und KZ-Leute auszugraben und die Umbettung nach dem Friedhof Winsen/Aller zu leiten“. Der Bürgermeister bestätigte, dass die Umbettungen „zur Zufriedenheit“ vorgenommen wurden und bat, Nestler nach seiner Heimkehr behilflich zu sein. Zurück in Stuttgart blieb er bei seinem neuen Gewerbe. Nach eigenen Angaben hat er in der Zeit von 1945 bis 1950 „1002 tote Soldaten, Zivil- und KZ-Personen exhumiert, identifiziert, umgebettet“ und nach ihren Heimatfriedhöfen überführt.
Im April 1946 heiratete Martin Nestler Liselotte, geb. Wehn, und hatte mit ihr zwei Kinder. Die Ehe wurde bald geschieden, doch er hob auch später noch seine Verbundenheit mit seiner Ex-Frau und den beiden Kindern hervor.
Er versuchte nun, Entschädigung für seine erlittene KZ-Haft zu erlangen. Doch sowohl die kriminalpolizeiliche KZ-Prüfstelle D. II Stuttgart als auch der „Landesausschuss Württemberg-Baden der vom Naziregime politisch Verfolgten, Landesstelle Stuttgart“ (die spätere VVN) anerkannten ihn nicht als politisch Verfolgten. Allerdings empfahl Kriminalsekretär Utz von der Kripo-Prüfstelle am 12. November 1947, Nestler eine "einmalige Unterstützung in seiner Wohnungssache zu gewähren", da er im allgemeinen einen sehr guten Eindruck mache und "auch sämtliche Vorstrafen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vertreter zustande kamen". Doch bald darauf war wieder ein Strafverfahren gegen ihn anhängig, weil er für seine Leichenüberführungen überhöhte Preise eingefordert hatte. Im August 1950 wurde er verhaftet und am 7. Mai 1951 ordnete das Landgericht Ellwangen wegen Betrugs im Rückfall die Sicherungsverwahrung mit Widerrufsmöglichkeit an. Er kam in die Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall (eine Abteilung im Gefängnis, in die Betroffene nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug überführt wurden), wo man protokollierte: „Alter SVler. Wohl einsichtig, aber haltlos und mit verschrobenen moralischen Begriffen. Unverbesserlich. Im Vollzug keine Schwierigkeiten zu erwarten“. In seiner Zelle schrieb Nestler: „Ich bin so deprimiert und auf den Nerven herunter, dass ich den Glauben an eine Gerechtigkeit [...] aufgebe“. Im März 1952 wurde er aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Stuttgart zur Begutachung seines Geisteszustands und seiner Verhandlungsfähigkeit in die Nervenklinik der Universität Tübingen eingewiesen. Danach saß er in der Stuttgarter Haftanstalt in der Urbanstraße 18 A ein.
Ein weiterer Entschädigungsantrag, den er später, nun wegen des aufgrund der NS-Verfolgung erlittenen Schadens an Eigentum, gestellt hatte, wurde im November 1959 ebenfalls zurückgewiesen. Nestler hatte erneut versucht, geltend zu machen aufgrund seiner politischen Überzeugung in Straf- und KZ-Lagern gewesen zu sein. Dort sei er um sein in der Haft verdientes Geld und um eine größere Anzahl persönlicher Sachen gekommen. Nach Ansicht des Amtes für die Wiedergutmachung hingegen war Nestler nach wie vor nicht Verfolgter im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes. Er sei 1935 wegen eines rein kriminellen Deliktes mit einer Zuchthausstrafe unter Anordnung von Sicherungsverwahrung bestraft worden. Für die Verbringung in das KZ im Anschluss an die Freiheitsstrafe seien keine politischen Gründe maßgebend gewesen.
Über Nestlers späteres Schicksal ist nur bekannt, dass er 1960 in Stuttgart-Zuffenhausen gemeldet war.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Martin Nestlers Geburtsort Ellwangen.
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Martin Nestler
1.1.27.2 Individuelle Häftlings Unterlagen Männer KL Mittelbau (Dora), Martin Nestler
Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 938 (Strafgefangenenakte)
E 356 d III Bü 1194 (Strafgefangenenakte mit ED-Foto)
EL 331 I Bü 381 (Personalakte des Sicherungsverwahrten)
EL 350 I Bü 7635 (Entschädigungsakte)
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: März 2024
www.kz-mauthausen-bw.de