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Eugen Glaser (1887 - 1942)

05.12.1942 KZ Mauthausen
14.12.1942 Tod im KZ Mauthausen


Eugen Glaser wurde am 6. Juli 1887 als Sohn des Gipser- und Malermeisters Matthäus Glaser und seiner Ehefrau Luzie, geborene Hockenmaier, in Wäschenbeuren im heutigen Landkreis Göppingen geboren. Er hatte sechs Geschwister. Nach seinen eigenen Angaben habe er als Kind und Jugendlicher "viel Gliederweh gehabt", deshalb viel in der Schule gefehlt und kaum lesen und schreiben gelernt. Seinen Beruf als Gipser und Maler habe er bei seinem Vater gelernt. Über sein Leben kennen wir nur die Einträge in seinem Strafregister und das, was in den Personalakten des Zuchthauses Ludwigsburg (unter anderem psychiatrische Gutachten) über ihn vermerkt ist.

Eine erste 1914 geschlossene Ehe wurde nach Kriegsende geschieden. Im Juli 1925 heiratete er die aus Neuss stammende Marie Porten. Das Paar trennte sich bereits 1926 wieder. Aus beiden Ehen gingen keine Kinder hervor. Eugen Glaser wurde jedoch in einem Schreiben des Städtischen Jugendamts Heilbronn vom 13. Januar 1934 als Vater der 1918 geborenen Anneliese H. genannt.

Eine erste Verurteilung zu einem Monat Gefängnis erfolgte im Dezember 1906 wegen Körperverletzung. Bis zu seiner Einberufung zum Kriegsdienst im Herbst 1916 erhielt er weitere elf Gefängnisstrafen wegen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung.
Während seiner Militärzeit verhängte ein Militärgericht einmal eine viermonatige und einmal eine zehnmonatige Gefängnisstrafe wegen "ausdrücklicher Gehorsamsverweigerung", mehrfacher und teilweise vor "versammelter Mannschaft" begangener "Achtungsverletzung", unerlaubtem Entfernen und "Zerstörung von Dienstgegenständen".
Zwischen September 1919 und Dezember 1921 erfolgten drei weitere Verurteilungen wegen Diebstahls im Rückfall mit insgesamt viereinhalb Jahren Gefängnis. 
Am 18.Dezember 1926 wurde er vom Amtsgericht Stuttgart II wegen 16 vollendeten und zwei versuchten schweren Diebstählen im Rückfall, sowie wegen Nötigung zu 7 Jahren Zuchthaus, dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und der Zulässigkeit von Polizeiaufsicht nach Haftentlassung verurteilt. Außerdem hieß es im Urteil: "Der vom Angeklagten zur Tat benutzte Revolver und Dietrich wird eingezogen."

Am 5. Mai 1930 griff Eugen Glaser in seiner Zelle einen Wachtmeister mit einem Hammer an. Daraufhin wurde er mehrfach psychiatrisch untersucht. Erste Befunde waren darin einig, dass Glaser aufgrund seiner dreijährigen Einzelhaft eine Gefängnispsychose entwickelt habe:
Er fühle sich vom Wachpersonal, Ärzten, Mitgefangenen schlecht behandelt und schikaniert. Er fordere ständig medizinische Untersuchungen vor allem Nieren und Darm betreffend, verweigere sie aber dann, ebenso wie die Medikamenteneinnahme. Er beklage sich ständig über das Zuchthauspersonal, zeige immer wieder Leute an (u.a. Kriminalbeamte, die mit seiner Frau unter einer Decke stecken würden) und führe mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden. Er fühle sich ständig betrogen, sei extrem misstrauisch gegen Beamte und habe auch behauptet, man mische ihm Gift in sein Essen und sein Wasser.
Am 25. Juni 1930 wurde Glaser in die "Irrenabteilung" des Häftlingskrankenhauses auf dem Hohenasperg verlegt; vom 27. September bis 4. Oktober war er stationär in der Heil- und Pflegeanstalt Winnental (in Winnenden) zur Beobachtung untergebracht. Der dortige Gutachter kam zu dem Schluss, dass Glaser ein "schwachbegabter verschrobener Mensch von geringer Urteilskraft; ein launenhafter, empfindlicher, leicht erregbarer und unbelehrbarer Mann" sei, dessen Stimmungen jäh und unvermittelt wechselten, und der vor allem außerordentlich misstrauisch sei. Er leide an einer Gefängnispsychose mit Wahnvorstellungen und Sinnestäuschungen, die ihn im Falle des Angriffes auf den Wachtmeister schuldunfähig gemacht hätten. Wenn er sich über alles und jeden beklage und "wie ein Querulant Beschwerde auf Beschwerde einreiche", sei dies jedoch alles noch kein Zeichen einer eigentlichen Geisteskrankheit, es seien "Erscheinungen einer teils angeborenen, teils erworbenen, mehr oder weniger starken psychopathischen Entartung, aber keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit". 
Daraufhin wurde Glaser zurück auf den Hohenasperg gebracht, wo er bis zu seinem Haftende am 2. November 1933 blieb. Da er sich in der Haft "nicht gut geführt", zahlreiche disziplinarische "Hausstrafen" erhalten hatte und die Zuchthausdirektion eine ausgesprochen schlechte Sozialprognose stellte, kam er nach seiner Entlassung aus dem Zuchthaus sofort wieder in die Heil- und Pflegeanstalt Winnental.

Wann er aus der Heilanstalt entlassen wurde, wann er wieder straffällig wurde und wann die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, konnten wir nicht ermitteln. Sicher hingegen ist, dass er mit einem der ersten Transporte von Sicherungsverwahrten in das Konzentrationslager Mauthausen kam, nachdem im September 1942 Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei vereinbart hatte (nur Gestapo oder Kripo konnten, über Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen). In den Konzentrationslagern sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden.

Eugen Glaser wurde im KZ am 5. Dezember 1942 als Sicherungsverwahrter ("SV") registriert und mit der Häftlingsnummer 15884 versehen. Nur neun Tage später starb er dort am 14. Dezember 1942 im Alter von 55 Jahren. Das Totenbuch, in dem in aller Regel fiktive Todesursachen eingetragen wurden, vermerkt eine Lungenentzündung als Todesursache.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Eugen Glasers Geburtsort Wäschenbeuren.

 

Quellen

ITS Digital Archive, Arolsen Archives
0.1/22353870

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d III Bü 626
E 356 d VI Bü 877

Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)

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