Gabriel Adam (1892 - 1943)
10.10.1940 Anordnung der Sicherungsverwahrung
27.11.1942 KZ Mauthausen
09.01.1943 Tod im KZ Gusen
Gabriel Adam wurde am 22. Juni 1892 in Mannheim geboren. Er besuchte acht Jahre die Volksschule und war nach seiner Schulentlassung zunächst als Hausbursche (Bediensteter für einfache Arbeiten im und ums Haus) in seiner Heimatstadt tätig. Anschließend fuhr er bis 1911 als Matrose auf dem Rhein. Im Spätjahr 1911 rückte er zur 2. Marinedivision in Bremerhaven ein. Seine Teilnahme am Ersten Weltkrieg endete 1916 mit einer Verwundung in Flandern, wegen derer er aus dem Kriegsdienst entlassen wurde. Danach war er bis zur Revolution 1919 beim Proviantamt in Braunschweig beschäftigt. Er kehrte anschließend nach Mannheim zurück, wo er sich nun dauerhaft niederließ. Dort arbeitete er längere Zeit beim Tabakmagazin Hirsch, dann bei verschiedenen Firmen als Bauarbeiter. 1934 heiratete er die Witwe Marie, geb. Fuchs, die zwei Kinder mit in die Ehe brachte. 1935 wurde eine gemeinsame Tochter geboren. Die Familie wohnte in der Unionstraße 10 in Mannheim-Käfertal. 1936 arbeitete er als Kranführer bei der Firma Strebelwerk. Seit Mai 1938 war er Mitglied der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF).
Zwischen November 1906 und Oktober 1932 war er 15 mal wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und schwerem, teilweise bandenmäßig begangenem Einbruchdiebstahl verurteilt worden und hatte in diesem Zeitraum insgesamt zehn Jahre im Zuchthaus zugebracht.
Am 21. Juni 1940 wurde er beim Versuch, ein Fahrrad zu stehlen, auf frischer Tat ertappt. Beim Verhör sagte er dem Kripobeamten: "Schreiben Sie von mir aus was sie wollen, ich bekomme diesmal doch den Kopf abgemacht." Der Kripobeamte konstatierte zusammenfassend: "Bei Adam handelt es sich um einen wortkargen, abgestumpften und gleichgültigen Menschen. Er ist als Gewohnheitsverbrecher hier bekannt und hat bereits 15 Vorstrafen. [...] Er hat bereits 10 Jahre Zuchthaus verbüßt und ihm wurde schon vor Jahren Sicherungsverwahrung angedroht. Nach Angaben seiner Ehefrau hat er sich jedoch in den letzten Jahren gut geführt und sein Geld immer abgegeben."
Am 10. Oktober 1940 verurteilte die große Strafkammer 2 des Landgerichts Mannheim Gabriel Adam zu sieben Jahren Zuchthaus und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Im September 1942 vereinbarte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei (nur Gestapo oder Kripo konnten, über Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen). In den Konzentrationslagern sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden.
Obwohl Adams Haftstrafe bei weitem noch nicht vollständig verbüßt war und er sich damit noch nicht im Maßregelvollzug in Sicherungshaft befand, wurde er im November 1942 mit einem Transport von Sicherungsverwahrten in das KZ Mauthausen verbracht. Am 27. November 1942 wurde er dort mit der Häftlingsnummer 15131 als "SV" (Sicherungsverwahrter) eingetragen. Nur sechs Wochen später, am 9. Januar 1943, wurde sein Tod im nahegelegenen KZ Gusen registriert. Er starb im Alter von 50 Jahren.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Gabriel Adams letzten Wohnsitz Unionstraße 10 in Mannheim-Käfertal.
Quellen
Generallandesarchiv Karlsruhe
309 Nr. 1949 (Strafprozessakte)
Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)
Bildnachweis: GLA Karlsruhe 309 Nr. 1949
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: März 2024
www.kz-mauthausen-bw.de