Rolf Nehren
(Jahrgang 1920)
Als „Halbjude“ Beziehung zu einer Nichtjüdin
01.01.1943 Festnahme in Ulm
16.04.1943 KZ Auschwitz
25.01.1945 KZ Mauthausen
06.05.1945 befreit im KZ Mauthausen
Rolf Nehren wurde am 12. November 1920 als einziges Kind von Felix Nehren und seiner Ehefrau Jenny in Duisburg geboren. Der Vater war nichtjüdisch, zu fünfzig Prozent kriegsbeschädigt und arbeitete als Lohnbuchhalter bei der Duisburger Kupferhütte. Die Familie Nehren wohnte in der Fröbelstraße 92 in Duisburg.
Die am 12. Juni 1900 in Dortmund-Derne geborene Mutter Jenny, geborene Nathan, war von ihrer Abstammung her Jüdin. Ihre Großeltern gehörten sämtlich der jüdischen Religionsgemeinschaft an. Sie besuchte die Handelsschule und war bis zu ihrer Heirat 1919 als Kontoristin tätig. Der Synagogengemeinde kehrte sie 1923 den Rücken und trat 1932 der evangelischen Kirche bei. Sohn Rolf war evangelisch getauft und wurde 1935 konfirmiert. Ein Jahr zuvor war er etwa ein halbes Jahr bei der Hitlerjugend (HJ) Duisburg, bis er aufgrund seiner Abstammung dort ausscheiden musste.
Nach vier Jahren Besuch der Evangelischen Grundschule in Duisburg besuchte er das dortige naturwissenschaftliche Mercatorgymnasium und machte 1939 nach acht Jahren das Abitur. Vom aktiven Militärdienst wurde er zurückgestellt. Danach sollte er den Bankberuf erlernen und arbeitete etwa drei Monate beim Duisburger Bankverein. Da ihn dieser Beruf jedoch nicht interessierte, arbeitete er nach dieser Zeit als Arbeiter im Stahlwerk in Duisburg. Er wollte etwas Geld verdienen, um sein Chemiestudium zu finanzieren. Im April 1940 ging er an die Universität Köln, wurde dort aber, vermutlich wegen seiner Abstammung mütterlicherseits, kurz darauf relegiert. Daraufhin arbeitete er als Laborant bei der Duisburger Kupferhütte. Mit einer am selben Arbeitsplatz tätigen gleichaltrigen Laborassistentin, der Nichtjüdin Helga W., freundete er sich an und begann mit ihr Anfang 1942 eine Liebesbeziehung. Im Juni 1942 wurde sie von ihm während eines gemeinsamen Urlaubs schwanger.
Vom Verbot sexueller Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden durch die Nürnberger Gesetze waren jüdische „Mischlinge“ nicht betroffen. Daher konnten „Mischlinge“ als einzige Bevölkerungsgruppe nach NS-Recht Partner ohne Abstammungsrücksichten wählen. Um diese „Gesetzeslücke“ zu schließen, wurde per Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom April 1942 der außereheliche Verkehr zwischen männlichen „Mischlingen“ und nichtjüdischen Frauen verboten. Dem polizeilichen Erlass zufolge waren solche Verhältnisse aufzulösen und für die Zukunft zu untersagen. Im Gegensatz zur Verfolgung von „Rassenschandefällen“ auf der Basis der Nürnberger Gesetze war für die Verfolgung der durch diesen Erlass verbotenen Beziehungen nicht die Justiz, sondern ausschließlich die Gestapo zuständig.
Bereits im Juni 1942 war Nehren von einer dritten Person aus Duisburg bei der örtlichen Gestapo mit der Meldung denunziert worden, dass zwischen Helga W. und ihm intime Beziehungen bestünden. Er erhielt eine Vorladung zur Gestapo, wo ihm erklärt wurde, dass er jede sexuelle Beziehung mit dieser Frau beenden müsse und unterschrieb am 18. Juni 1942 eine entsprechende Unterlassungserklärung. Die bereits bestehende Schwangerschaft verheimlichte er.
In der Hoffnung, drohender Verfolgung auf diese Weise entgehen zu können, verließ das junge Paar Duisburg und zog im Oktober 1942 nach Ulm, wo Nehren bei der Firma Neubronner und Sellin, Stahlwerk Ulm, als Labortechniker eingestellt wurde. Er war gemeldet in der Sedanstraße 107. Seine Geliebte nahm ein Zimmer in der Sedanstraße 111 und erledigte leichte Hausarbeiten.
Zu Jahresbeginn 1943 nahmen Beamte der Gestapoaußenstelle Ulm den jüdischen „Mischling“ Rolf Nehren und seine nichtjüdische Partnerin in seiner Wohnung in der Sedanstraße fest. Die schwangere Frau ließ man allerdings umgehend wieder frei. Aktueller Anlass für die Verhaftung war, dass die Ulmer Gestapo vertraulich erfahren hatte, dass Nehrens Mutter dem zu erwartenden Kind einen nichtjüdischen Vater unterzuschieben beabsichtige, um die staatspolizeilich beanstandete Beziehung ihres Sohnes zu vertuschen. Offenbar war die Gestapo durch eine Denunziation vom Inhalt eines Briefes der Mutter an ihren Sohn informiert worden. Die Außenstelle Ulm leitete den Vorgang über die Stapoleitstelle Stuttgart an die Gestapo Düsseldorf und diese wiederum an ihre Außenstelle Duisburg weiter. Letztere stellte bei der Vernehmung von Nehrens Mutter Jenny fest, dass diese, nachdem ihr ein Anwalt erklärt hatte, dass eine solche Täuschung eine Straftat darstelle, von der Durchführung ihres Vorhabens Abstand genommen hatte. Dennoch kam Jenny Nehren in Schutzhaft. Als Partnerin einer „privilegierten Mischehe“ war sie als Abstammungsjüdin eigentlich von der Deportation ausgenommen. Als erschwerender Umstand dürfte ihr von der Gestapo zur Last gelegt worden sein, dass sie sich in einem Brief an ihren Sohn vom 28. Dezember 1942 zum Jahreswechsel in als staatsfeindlich interpretierbarer Weise geäußert hatte: „Ich wünsche uns allen für das Neue Jahr ein Ende von dem Schrecken, alles andere kommt dann von selbst. Übrigens macht die Sache fabelhafte Fortschritte, im Osten wie in Afrika. Wir können hoffen, dass es nicht allzu lange mehr dauert“. Jenny Nehren kam am 15. April 1943 in das KZ Auschwitz, wo sie am 10. Juni 1943 verstarb.
Für Rolf Nehren besorgte die Stapoleitstelle Stuttgart den Schutzhaftbefehl, der ihn am 16. April 1943 ebenfalls nach Auschwitz brachte. Am 25. Januar 1945 kam er von dort mit einem 5.714 Häftlinge umfassenden Evakuierungstransport in das Konzentrationslager Mauthausen, wo er die Häftlingsnummer 117111 „Dr. Sch“ (Kategorie Deutsches Reich Schutzhaft) trug. Nach kurzer Quarantäne wurde er ab 29. Januar als Hilfsarbeiter beim Projekt „Quarz“, einer unterirdischen Rüstungsfabrik im Mauthausen-Außenlager Melk, eingesetzt. Dieses Lager wurde Mitte April geräumt und die Häftlinge in das Stammlager Mauthausen oder in das KZ-Außenlager Ebensee verlegt. Am 6. Mai 1945 wurde Nehren befreit.
Seine Partnerin Helga W. war im April 1943 in Essen bei der Geburt des Kindes gestorben. Für den Unterhalt des Kindes sorgte dessen Großvater Felix Nehren.
Im Juli 1946 begann Rolf Nehren ein Studium der Chemie an der Universität Kiel.
Am 10. Juni 1952 übersandte der Internationale Suchdienst (ITS) in Arolsen dem Regierungspräsidium Düsseldorf, Sonderdezernat für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, eine Inhaftierungsbescheinigung für Rolf Nehrens laufendes Wiedergutmachungsverfahren. Im Sommer 1967 interessierte sich der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin für den Fall Nehren. Es ging um das „Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Angehörige des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) wegen Mordes, hier: Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger“. Der geplante sogenannte RSHA-Prozess kam nie zustande.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die Adresse, unter der Rolf Nehren zuletzt gemeldet war und wo er verhaftet wurde: Sedanstraße 107 in Ulm.
Quellen und Literatur
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Unterlagen KZ Mauthausen – Rolf Nehren
Dok. 70603464 (Jenny Nehren)
Dok. 1320302 (Mauthausen-Liste der Zugänge vom 25.1.45)
Korrespondenzakte T/D 262921
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
HStAD (Düsseldorf), RW 58, Nr. 67442, 67815;
Bezirksregierung Düsseldorf, Abt. Wiedergutmachung, Akte Rolf Nehren, Nr. 5038
Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hg.): Die geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Stuttgart, 3. Aufl. 2018, S. 88 f., 268 ff. (dort anderer Quelle folgend: "Rolf Nehring").
Holger Berschel: Bürokratie und Terror. Das Judenreferat der Gestapo Düsseldorf 1935–1945. Essen 2001, S. 209 f.
Klaus Nehren (Sohn des Rolf Nehren): Iniziò tutto una domenica mattina (https://domenicamattina.wordpress.com (eingesehen 6.7.2022)
© Text und Recherche:
Roland Maier, Stuttgart
Stand: Juli 2022
www.kz-mauthausen-bw.de
Als „Halbjude“ Beziehung zu einer Nichtjüdin
01.01.1943 Festnahme in Ulm
16.04.1943 KZ Auschwitz
25.01.1945 KZ Mauthausen
06.05.1945 befreit im KZ Mauthausen
Rolf Nehren wurde am 12. November 1920 als einziges Kind von Felix Nehren und seiner Ehefrau Jenny in Duisburg geboren. Der Vater war nichtjüdisch, zu fünfzig Prozent kriegsbeschädigt und arbeitete als Lohnbuchhalter bei der Duisburger Kupferhütte. Die Familie Nehren wohnte in der Fröbelstraße 92 in Duisburg.
Die am 12. Juni 1900 in Dortmund-Derne geborene Mutter Jenny, geborene Nathan, war von ihrer Abstammung her Jüdin. Ihre Großeltern gehörten sämtlich der jüdischen Religionsgemeinschaft an. Sie besuchte die Handelsschule und war bis zu ihrer Heirat 1919 als Kontoristin tätig. Der Synagogengemeinde kehrte sie 1923 den Rücken und trat 1932 der evangelischen Kirche bei. Sohn Rolf war evangelisch getauft und wurde 1935 konfirmiert. Ein Jahr zuvor war er etwa ein halbes Jahr bei der Hitlerjugend (HJ) Duisburg, bis er aufgrund seiner Abstammung dort ausscheiden musste.
Nach vier Jahren Besuch der Evangelischen Grundschule in Duisburg besuchte er das dortige naturwissenschaftliche Mercatorgymnasium und machte 1939 nach acht Jahren das Abitur. Vom aktiven Militärdienst wurde er zurückgestellt. Danach sollte er den Bankberuf erlernen und arbeitete etwa drei Monate beim Duisburger Bankverein. Da ihn dieser Beruf jedoch nicht interessierte, arbeitete er nach dieser Zeit als Arbeiter im Stahlwerk in Duisburg. Er wollte etwas Geld verdienen, um sein Chemiestudium zu finanzieren. Im April 1940 ging er an die Universität Köln, wurde dort aber, vermutlich wegen seiner Abstammung mütterlicherseits, kurz darauf relegiert. Daraufhin arbeitete er als Laborant bei der Duisburger Kupferhütte. Mit einer am selben Arbeitsplatz tätigen gleichaltrigen Laborassistentin, der Nichtjüdin Helga W., freundete er sich an und begann mit ihr Anfang 1942 eine Liebesbeziehung. Im Juni 1942 wurde sie von ihm während eines gemeinsamen Urlaubs schwanger.
Vom Verbot sexueller Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden durch die Nürnberger Gesetze waren jüdische „Mischlinge“ nicht betroffen. Daher konnten „Mischlinge“ als einzige Bevölkerungsgruppe nach NS-Recht Partner ohne Abstammungsrücksichten wählen. Um diese „Gesetzeslücke“ zu schließen, wurde per Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom April 1942 der außereheliche Verkehr zwischen männlichen „Mischlingen“ und nichtjüdischen Frauen verboten. Dem polizeilichen Erlass zufolge waren solche Verhältnisse aufzulösen und für die Zukunft zu untersagen. Im Gegensatz zur Verfolgung von „Rassenschandefällen“ auf der Basis der Nürnberger Gesetze war für die Verfolgung der durch diesen Erlass verbotenen Beziehungen nicht die Justiz, sondern ausschließlich die Gestapo zuständig.
Bereits im Juni 1942 war Nehren von einer dritten Person aus Duisburg bei der örtlichen Gestapo mit der Meldung denunziert worden, dass zwischen Helga W. und ihm intime Beziehungen bestünden. Er erhielt eine Vorladung zur Gestapo, wo ihm erklärt wurde, dass er jede sexuelle Beziehung mit dieser Frau beenden müsse und unterschrieb am 18. Juni 1942 eine entsprechende Unterlassungserklärung. Die bereits bestehende Schwangerschaft verheimlichte er.
In der Hoffnung, drohender Verfolgung auf diese Weise entgehen zu können, verließ das junge Paar Duisburg und zog im Oktober 1942 nach Ulm, wo Nehren bei der Firma Neubronner und Sellin, Stahlwerk Ulm, als Labortechniker eingestellt wurde. Er war gemeldet in der Sedanstraße 107. Seine Geliebte nahm ein Zimmer in der Sedanstraße 111 und erledigte leichte Hausarbeiten.
Zu Jahresbeginn 1943 nahmen Beamte der Gestapoaußenstelle Ulm den jüdischen „Mischling“ Rolf Nehren und seine nichtjüdische Partnerin in seiner Wohnung in der Sedanstraße fest. Die schwangere Frau ließ man allerdings umgehend wieder frei. Aktueller Anlass für die Verhaftung war, dass die Ulmer Gestapo vertraulich erfahren hatte, dass Nehrens Mutter dem zu erwartenden Kind einen nichtjüdischen Vater unterzuschieben beabsichtige, um die staatspolizeilich beanstandete Beziehung ihres Sohnes zu vertuschen. Offenbar war die Gestapo durch eine Denunziation vom Inhalt eines Briefes der Mutter an ihren Sohn informiert worden. Die Außenstelle Ulm leitete den Vorgang über die Stapoleitstelle Stuttgart an die Gestapo Düsseldorf und diese wiederum an ihre Außenstelle Duisburg weiter. Letztere stellte bei der Vernehmung von Nehrens Mutter Jenny fest, dass diese, nachdem ihr ein Anwalt erklärt hatte, dass eine solche Täuschung eine Straftat darstelle, von der Durchführung ihres Vorhabens Abstand genommen hatte. Dennoch kam Jenny Nehren in Schutzhaft. Als Partnerin einer „privilegierten Mischehe“ war sie als Abstammungsjüdin eigentlich von der Deportation ausgenommen. Als erschwerender Umstand dürfte ihr von der Gestapo zur Last gelegt worden sein, dass sie sich in einem Brief an ihren Sohn vom 28. Dezember 1942 zum Jahreswechsel in als staatsfeindlich interpretierbarer Weise geäußert hatte: „Ich wünsche uns allen für das Neue Jahr ein Ende von dem Schrecken, alles andere kommt dann von selbst. Übrigens macht die Sache fabelhafte Fortschritte, im Osten wie in Afrika. Wir können hoffen, dass es nicht allzu lange mehr dauert“. Jenny Nehren kam am 15. April 1943 in das KZ Auschwitz, wo sie am 10. Juni 1943 verstarb.
Für Rolf Nehren besorgte die Stapoleitstelle Stuttgart den Schutzhaftbefehl, der ihn am 16. April 1943 ebenfalls nach Auschwitz brachte. Am 25. Januar 1945 kam er von dort mit einem 5.714 Häftlinge umfassenden Evakuierungstransport in das Konzentrationslager Mauthausen, wo er die Häftlingsnummer 117111 „Dr. Sch“ (Kategorie Deutsches Reich Schutzhaft) trug. Nach kurzer Quarantäne wurde er ab 29. Januar als Hilfsarbeiter beim Projekt „Quarz“, einer unterirdischen Rüstungsfabrik im Mauthausen-Außenlager Melk, eingesetzt. Dieses Lager wurde Mitte April geräumt und die Häftlinge in das Stammlager Mauthausen oder in das KZ-Außenlager Ebensee verlegt. Am 6. Mai 1945 wurde Nehren befreit.
Seine Partnerin Helga W. war im April 1943 in Essen bei der Geburt des Kindes gestorben. Für den Unterhalt des Kindes sorgte dessen Großvater Felix Nehren.
Im Juli 1946 begann Rolf Nehren ein Studium der Chemie an der Universität Kiel.
Am 10. Juni 1952 übersandte der Internationale Suchdienst (ITS) in Arolsen dem Regierungspräsidium Düsseldorf, Sonderdezernat für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, eine Inhaftierungsbescheinigung für Rolf Nehrens laufendes Wiedergutmachungsverfahren. Im Sommer 1967 interessierte sich der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin für den Fall Nehren. Es ging um das „Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Angehörige des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) wegen Mordes, hier: Schutzhaftverhängung gegen jüdische Bürger“. Der geplante sogenannte RSHA-Prozess kam nie zustande.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die Adresse, unter der Rolf Nehren zuletzt gemeldet war und wo er verhaftet wurde: Sedanstraße 107 in Ulm.
Quellen und Literatur
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Unterlagen KZ Mauthausen – Rolf Nehren
Dok. 70603464 (Jenny Nehren)
Dok. 1320302 (Mauthausen-Liste der Zugänge vom 25.1.45)
Korrespondenzakte T/D 262921
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
HStAD (Düsseldorf), RW 58, Nr. 67442, 67815;
Bezirksregierung Düsseldorf, Abt. Wiedergutmachung, Akte Rolf Nehren, Nr. 5038
Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hg.): Die geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Stuttgart, 3. Aufl. 2018, S. 88 f., 268 ff. (dort anderer Quelle folgend: "Rolf Nehring").
Holger Berschel: Bürokratie und Terror. Das Judenreferat der Gestapo Düsseldorf 1935–1945. Essen 2001, S. 209 f.
Klaus Nehren (Sohn des Rolf Nehren): Iniziò tutto una domenica mattina (https://domenicamattina.wordpress.com (eingesehen 6.7.2022)
© Text und Recherche:
Roland Maier, Stuttgart
Stand: Juli 2022
www.kz-mauthausen-bw.de