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Albert Beck (1905 - 1940)

27.06.1938 KZ Dachau
21.03.1939 KZ Mauthausen
20.07.1940 Tod KZ Mauthausen

Albert Beck wurde am 26. Januar 1905 in Korb im heutigen Rems-Murr-Kreis geboren. Er hatte zwei Brüder und zwei Schwestern und wohnte zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im Juni 1938 im Haushalt seiner Mutter in Waiblingen. Der Vater war bereits verstorben.

Am 14. Juni 1938 erfolgte seine Festnahme und die Verbringung in das Gerichtsgefängnis Waiblingen. Beck war einer der 9.497 Männer, die im Zuge der tags zuvor reichsweit eingeleiteten Verhaftungswelle von der Kriminalpolizei ihrer Freiheit beraubt und in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen eingewiesen wurden. Festgenommen werden sollten: Wohnsitzlose, die nicht arbeiteten; Bettler mit und ohne Wohnsitz; Sinti und Roma und Menschen, die wie diese umherzogen, keine regelmäßige Arbeit verrichteten oder straffällig geworden waren sowie Personen, die zahlreiche Vorstrafen wegen Widerstands, Körperverletzung, Raufhändeln, Hausfriedensbruch und dergleichen hatten und „damit zum Ausdruck brachten, dass sie sich in die Ordnung der Volksgemeinschaft nicht einfügen wollen“. Karl Beck arbeitete und hatte einen festen Wohnsitz, scheint dennoch dem nationalsozialistischen Menschenbild nicht entsprochen zu haben. Wer ihn für die Verhaftungsaktion meldete, ist nicht bekannt. Bekannt ist lediglich, dass die Kommunen bereitwillig mit der Kriminalpolizei zusammengearbeitet und die Namen von Männern aus ihren Gemeinden gemeldet hatten.

Am 25. Juni 1938 wurde Beck vom Gerichtsgefängnis Waiblingen ins Polizeigefängnis Stuttgart überführt und von dort zwei Tage später, am 27. Juni 1938, ins KZ Dachau eingewiesen. Der Name Albert Beck wurde durch die Häftlingsnummer 17559 ersetzt, die den sogenannten AZR-Häftling (Arbeitszwang Reich) mit dem schwarzen Winkel der Gruppe der sogenannten „Asozialen“ zuordnete. Am 21. März 1939 erfolgte Beck's Transport ins KZ Mauthausen, wo er am 20. Juli 1940 verstorben ist. Als Todesursache wurden „Grippe und Bronchipneunomie“ notiert. Da diese Angaben häufig frei erfunden waren und die wahren Todesursachen verschleiern sollten, wird man nie wissen, woran 35jährige Albert Beck wirklich verstorben ist.

Im Juni 1949 hatte seine Mutter Luise einen Antrag auf Entschädigung, konkret auf die Bewilligung einer Hinterbliebenenrente, bei der Landesbezirkstelle für Wiedergutmachtung gestellt und dies damit begründet, dass ihr Sohn Albert regelmäßig zu ihrem Lebensunterhalt beigetragen habe. Im Februar 1950 wurde der Antrag negativ beschieden und 1951 für „endgültig erledigt“ erklärt, da Albert Beck angeblich in drei Jahren „nur an 209 Tagen in einem Arbeitsverhältnis“ stand, wegen „arbeitsscheu“ festgenommen, im Konzentrationslager als „Arbeitsscheuer“ geführt wurde und nichts zum Lebensunterhalt der Mutter beigetragen habe. Bei dieser Entscheidung stützte sich das Gericht ausschließlich auf die Stellungnahme von Staatsanwalt Ferber von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Er schrieb, dass Albert Beck „nicht wegen seiner nazigegnerischen Tätigkeit in Schutzhaft gekommen“ sei. Dies begründete er mit dem Hinweis auf den Vermerk auf der Personalkarte der AOK Waiblingen, Albert Beck habe oft den Arbeitsplatz gewechselt sowie damit, dass Luise Beck im März 1940 gegenüber dem Wohlfahrtsamt Waiblingen erklärt habe, ihr Sohn Albert befinde sich in einem Arbeitshaus. Staatsanwalt Ferber wusste, dass Albert Beck im März 1940 seit fast zwei Jahren im Konzentrationslager und nicht in einem Arbeitshaus war und ihm hätte auch der Unterschied zwischen beiden bekannt sein können. Dass er dennoch die Angabe der Mutter und auch den Vermerk der AOK Waiblingen unkommentiert übernommen hat, zeugt nicht von einer verantwortungsvollen Überprüfung, sondern lässt eher eine Nähe zur Naziideologie vermuten.
Unverständlich bleibt, warum die völlig anders lautende Stellungnahme des Amtgerichts Waiblingen bei der Entscheidung der Landesbezirksstelle für Wiedergutmachung keine Beachtung fand. Dort heißt es, die Nachforschungen hätten ergeben, dass Albert Beck bis zur Verhaftung bei seiner Mutter gewohnt und sie unterstützt habe. Und weiter: „Die eingeholten Erkundigungen bei seinen früheren Arbeitgebern bestätigen, dass Albert Beck kein arbeitsscheuer Mensch gewesen sein kann.“
Luise Beck ist 1958 verstorben. Der Antrag ihrer vier Kinder auf Entschädigung wegen „Schadens an Freiheit und beruflichem Fortkommen“ vom September 1961 wurde mit der Begründung abgelehnt, ihr Bruder Albert sei nicht Verfolgter im Sinne des § 1 BEG (Bundesentschädigungsgesetz) gewesen, sondern im Rahmen der „Aktion gegen Asoziale“ im Juni 1938 festgenommen worden. Entschädigungsberechtigt war laut § 1 BEG nur, wer aus politischen Gründen, wegen des Glaubens, der „Rasse“ oder Weltanschauung verfolgt wurde.

Im „Raum der Namen“ auf der Homepage der Gedenkstätte Mauthausen und auf der Homepage „Searching Dachau Concentration Camp Records in One Step“ wird Albert Beck namentlich genannt. Dies sind vermutlich die ersten öffentlichen Hinweise auf sein Verfolgungsschicksal.

Die Markierung auf der Übersichtskarte weist auf die Wohnadresse vor der Verhaftung in der Remser Straße 22 in Waiblingen.


Quellen und Literatur
Staatsarchiv Ludwigsburg EL 350 I Bü 5522 und Bü 5523

ITS Digital Archive, Arolsen Archives:
T/D 123941/ Albert Beck

Mauthausen Memorial https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/

Searching Dachau Concentration Camp Records in One Step https://stevemorse.org/dachau/dachau.html

Kolata, Jens: Zwischen Sozialdisziplinierung und „Rassenhygiene“. Die Verfolgung von „Asozialen“, „Arbeitsscheuen“, „Swingjugend“ und Sinti. In: Ingrid Bauz u.a., Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart, 2013, S. 329 f.


© Text und Recherche:
Ingrid Bauz, Stuttgart
Stand: Juli 2022
www.kz-mauthausen-bw.de