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Hermann Brehm (1896 - 1943)

26.01.1937 Anordnung der Sicherungsverwahrung
07.01.1943 KZ Mauthausen
26.01.1943 Tod im Außenlager Großraming

Hermann Brehm wurde am 25. März 1896 in Oos (heute ein Stadtteil von Baden-Baden) als Sohn der ledigen Dienstmagd Josefine Mellert geboren. Der leibliche Vater, Hermann Werne, war viel im Ausland unterwegs und kümmerte sich wenig um Mutter und Sohn. Die Mutter Josefine heiratete am 1. Januar 1900 den Karlsruher Schneidermeister Josef Brehm. Seit 10. März 1902 trug Hermann Mellert den Nachnamen Brehm.
Er besuchte acht Jahre die Nebeniusvolksschule in Karlsruhe und begann anschließend eine Kaufmannslehre in einem Wolle-Großhandel. Dort wurde er beim Diebstahl einer Spielkarte ertappt und deshalb entlassen. Daraufhin nahm ihn sein Stiefvater in seiner Schneiderei als Lehrling auf.
Im Juni 1912 lief Hermann Brehm zum ersten Mal von zu Hause weg, weil er seinen Eltern fünf Reichsmark gestohlen hatte, einen Monat später brannte er erneut durch und ging zu Verwandten nach Freiburg. Die Schneiderlehre beendete er ohne Abschluss nach zweieinhalb Jahren, vagabundierte dann durch die Lande und beging immer wieder Straftaten, weswegen Mutter und Stiefvater auch den Kontakt mieden.

Im Ersten Weltkrieg, Mitte Januar 1915, soll sich Brehm (nach Angaben in seiner Gerichtsakte) von der Strafanstalt Bruchsal aus zum Militär gemeldet haben und kam zum Infanterieregiment 109. Im März des Jahres erhielt er fünf Tage Arrest wegen unerlaubtem Fernbleibens. Am 21. März 1915 entfernte er sich erneut unerlaubt von der Truppe und begab sich nach Ettlingen, wo er sich als Unteroffizier ausgab und Zechprellereien, Kreditbetrug und Diebstähle beging. Das Kriegsgericht Karlsruhe verurteilte ihn am 1. Juni 1915 deswegen zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis, die Strafe musste er jedoch nur teilweise verbüßen. Nach seiner Haftentlassung trat er als Vizefeldwebel auf, trug falsche Orden und Ehrenabzeichen und beging mithilfe dieser Verkleidung zahlreiche Betrügereien, was ihm eine erneute Gefängnisstrafe von 18 Monaten wegen Urkundenfälschung und Betrug eintrug.
Insgesamt wies sein Strafregister in dem Zeitraum zwischen August 1912 und 1919 17 Verurteilungen wegen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung auf.

In den 1920er Jahren kehrte Hermann Brehm zurück nach Karlsruhe und eröffnete 1931 eine eigene - sehr gutgehende - Schneiderei. Am 16. November 1933 heiratete er Frieda, geborene Nagel. Die Ehe, aus der ein ein Sohn hervorging, wurde jedoch 1936 für nichtig erklärt, da er seiner Frau seine zahlreichen Vorstrafen verschwiegen hatte.

Am 14. August 1936 wurde Brehm in das Bezirksgefängnis Karlsruhe wegen Fahrraddiebstahls eingeliefert. Seine Haftbeschwerde wurde abgelehnt. Am 30. November 1936 wandte sich der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Karlsruhe an die Strafkammer III des Landgerichts:
In Anbetracht seines Lebenswegs und seiner zahlreichen Vorstrafen handele es sich bei Brehm um einen "gefährlichen Gewohnheitsverbrecher". Der Oberstaatsanwalt bezog sich dabei auf frühere Gutachten: Brehm würde immer wieder rückfällig werden, sei eine Gefahr für die Öffentlichkeit, bleibe eine "asoziale Persönlichkeit mit einem ausgesprochenen Hang zum Verbrechen" und nichts könne ihn von der Begehung weiterer Straftaten abhalten. "Die Anordnung seiner Sicherungsverwahrung erscheint daher dringend geboten; ich werde in der Hauptverhandlung einen dahingehenden Antrag stellen."
Der vom Gericht bestellte Gutachter hingegen sprach sich am 18. Januar 1937 gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung aus, da Brehm sich auf einem guten Weg befände, seit Jahren keine Straftaten, abgesehen vom Diebstahl der vier Fahrräder, mehr begangen habe und außerdem einem Tätertypus entspräche, der mit zunehmendem Lebensalter immer weniger straffällig würde. Außerdem laufe sein Geschäft gut und er würde sowohl für seine Eltern wie auch für seine Familie sorgen.

Am 26. Januar 1937 wurde Hermann Brehm wegen des Fahrraddiebstahls zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach Strafende, am 9. März 1939, brachte man ihn in die Sicherungsanstalt (eine Abteilung im Gefängnis, in die die Sicherungsverwahrten nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug überführt wurden) Schwäbisch Hall.

Angesichts der vorliegenden Aktenlage erscheint das Vorgehen des Oberstaatsanwalts in diesem Fall und die schließliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sehr ungewöhnlich. Die für die Straftaten und das Täterprofil unangemessen wirkende Härte des Urteils wirft Fragen auf: Wieso forderte der Oberstaatsanwalt unter Berufung auf anscheinend mehr als zehn Jahre alte Gutachten die Richter des Landgerichts außerhalb der Verhandlung auf, Sicherungsverwahrung zu verhängen? Wieso folgten die Richter dieser Forderung, obwohl der in diesem neuerlichen Verfahren bestellte Gutachter Brehm einen mittlerweile guten Lebenswandel und vor allem - entscheidend bei der Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung – eine gute Sozialprognose stellte? Innerhalb des Rahmens der von uns bisher erstellten Biografien von Sicherungsverwahrten, in denen sich ein beachtlicher Ermessensspielraum der Justiz bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung findet, ist ein ähnlich rigide gehandhabter Fall bisher nicht bekannt.

Im Dezember 1940 beantragte Brehm die Wiederaufnahme seines Verfahrens, dies wurde am 13. Januar 1941 abgelehnt.

Im Zuge der im September 1942 zwischen Reichsjustizminister Otto Georg Thierack und Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler vereinbarten schubweisen Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei, zur "Vernichtung durch Arbeit" in den Konzentrationslagern, kam Hermann Brehm am 7. Januar 1943 mit einem Transport von 117 Sicherungsverwahrten (davon 88 aus dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg) aus der Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall in das Konzentrationslager Mauthausen.
Er wurde als Sicherungsverwahrter („SV“) registriert und erhielt die Häftlingsnummer 20697. Kurz darauf wurde er in das Mauthausen-Außenlager Großraming1 verlegt, wo er bereits am 26. Januar 1943 im Alter von 46 Jahren starb.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die Stadt Karlsruhe als letzten Wohnort Hermann Brehms. Eine genaue Adresse ist nicht bekannt.

 

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    Das am 14. Januar 1943 eröffnete KZ-Außenlager Großraming war ein Teil des „Gemeinschaftslagers Ennskraftwerkbau“. Das Lager befand sich direkt neben dem Fluss Enns ca. 30 km südöstlich von Steyr und war mit durchschnittlich 1000 Häftlingen belegt. Die Häftlinge wurden sowohl beim Kraftwerksbau als auch bei den Erschließungsarbeiten eingesetzt. Die schweren ersten Erd- und Steinarbeiten mussten die Häftlinge mit einfachstem Werkzeug durchführen. In dieser Zeit, Januar 1943 bis Juli 1943, war die Sterberate der Häftlinge besonders hoch.

Quellen

Generallandesarchiv Karlsruhe
309 Nr. 1719-1721

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 a 1 Bü 80

Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)

Archiv Memorial Mauthausen
DR Häftlinge Mauthausen Datenbankauszug Andreas Baumgartner vom 2.3.2023

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