Johannes Bernhard
(geb. 1889)
"ein krankhaft veranlagter Querulant"
12.09.1939 Verhaftung
29.02.1940 Anordnung der Unterbringung in einer Heil-und Pflegeanstalt
23.03.1944 KZ Mauthausen
05.05.1945 Befreiung im KZ Mauthausen
Johannes Bernhard wurde am 4. Oktober 1889 in Bargau (heute ein Ortsteil von Schwäbisch Gmünd) geboren und später katholisch getauft. Er hatte drei Geschwister, der Vater war Gipser. Ab 1903, nach dem Besuch der Volksschule, durchlief er eine Lehre als Silberschmied. Danach arbeitete er in Schwäbisch Gmünd. Von 1910 bis 1912 absolvierte er seinen Militärdienst in Tübingen. Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 arbeitete er in Pforzheim. Schon im September 1914 geriet er verwundet in französische Kriegsgefangenschaft, aus der er im Juli 1919 zurückkehrte.
Im November 1919 heiratete er die verwitwete Anna Sachsenmaier, geb. Kurz, die eine 1914 geborene Tochter mit in die Ehe brachte. Aus der Ehe gingen dann vier weitere Kinder hervor. Die Familie wohnte in der Mögglingerstraße 51 in Heubach bei Schwäbisch Gmünd. Die Ehe soll laut Aussagen des Ludwigsburger Zuchthausdirektors duchaus glücklich gewesen sein, allerdings fand Bernhard nur gelegentlich Beschäftigung auf dem Bau und war oft arbeitslos. Gelegentlich trank er und wurde dann im alkoholisierten Zustand aggressiv, so dass die Familie des öfteren nachts aus dem Hause flüchtete.
Als seine Frau krankheitsbedingt keinen Geschlechtsverkehr mehr ausüben konnte, missbrauchte er seine Stieftochter. Ab Sommer 1933 hatte er regelmäßig Verkehr mit ihr, im März 1934 wurde eine gemeinsame Tochter geboren. In der Folge kam es zu einem Strafverfahren. Am 28. April 1934 wurde Bernhard vom Landgericht Ellwangen wegen Sittlichkeitsverbrechen in Tateinheit mit Blutschande zu 2 Jahren 3 Monaten Zuchthaus verurteilt. Er versuchte, gegen das Urteil anzugehen, aber ohne Erfolg. Seine Strafe verbüßte er im Zuchthaus Ludwigsburg. Im dortigen gemeinsam vom Anstaltspfarrer und vom Direktor verfassten Abschlussgutachten vom 12. September 1936 heißt es:
"Bernhard ist ein unlauterer, unehrlicher, innerlich morscher, rechthaberischer Charakter." Seine Neigung zu Trunksucht entfessele in ihm "ein rohes, brutales, gewalttätiges Wesen. Nach außen hin allerdings bemüht er sich, den braven und tugendhaften Mann zu spielen."
Im Strafvollzug habe er mehrmals disziplinarisch bestraft werden müssen. Die Maßregeln seien "allem Anschein nach ohne nachhaltige Wirkung" geblieben und die soziale Prognose sei zweifelhaft: "Angesichts seines Gesamtverhaltens in- und außerhalb der Anstalt, seiner Vorstrafen und der inneren Einstellung zu seiner jetzigen Straftat kann sehr wohl damit gerechnet werden, dass er wieder straffällig wird."
Bis zu seiner Verhaftung am 12. September 1939 hatte er es seit 1909 auf insgesamt 19 Vorstrafen wegen Betrugs, schwerem Diebstahls, Sittlichkeitsverbrechen und falschen Anschuldigungen gebracht. Am 29. Februar 1940 wurde Bernhard wegen Bedrohung und Freiheitsberaubung zu einer Strafe von drei Monaten 5 Tagen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft bereits abgegolten war. Vom Gericht war ihm verminderte Zurechnungsfähigkeit nach § 51 Reichsstrafgesetzbuch zugebilligt worden und es ordnete die anschließende Unterbringung in der Heil- und Pflegeanstalt Zwiefalten an.
Um den Konzentrationslagern immer weitere Arbeitssklaven zuzuführen, griff Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler schließlich auch auf arbeitsfähige forensische Anstaltspatienten zu. Die Leitungen verschiedener Anstalten in Baden und Württemberg listeten in diesem Zusammenhang im Laufe des Jahres 1943 „abgabefähige“ Patienten auf, die im Frühjahr 1944 von Kripobeamten aus den Anstalten abgeholt und ins Konzentrationslager Mauthausen deportiert wurden. Betroffen war davon auch Johannes Bernhard. Am 23. März 1944 wurde er im KZ Mauthausen mit der Häftlingsnummer 59277 und der Kategorie "SV" (Sicherungsverwahrter) registriert.
Am 9. April 1944 wurde er, nach eigenen Angaben als Kapo, in das KZ-Außenlager Schwechat bei Wien verlegt. Dort hatte die deutsche Luftwaffe nach dem „Anschluss“ Österreichs einen Fliegerhorst gebaut, in den die Heinkel-Werke 1942 ihre Flugzeugfertigung verlegten. Das KZ-Außenlager befand sich am Areal des heutigen Flughafens Wien-Schwechat. Die KZ-Häftlinge wurden direkt auf dem Werksgelände der Heinkel-Fabrik untergebracht. Im Juli 1944 wurde das Lager nach Zerstörungen durch alliierte Bombardements aufgelöst. Bernhard kam zurück ins Stammlager Mauthausen und dort für ein halbes Jahr ins Sanitätslager. Anschließend will er bis zur Befreiung am 5. Mai 1945 Blockältester im dortigen Block 2 gewesen sein.
Nach seiner Entlassung aus dem KZ Mauthausen kehrte er zu seiner Familie nach Heubach zurück. Jedoch schon am 16. September 1945 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung - unter anderem hatte er auch Familienmitglieder misshandelt - erneut festgenommen und ein Verfahren am Amtsgericht Ellwangen eingeleitet. Schließlich wurde er auf Weisung der US-amerikanischen Militärbehörde (Grundlage war ein Gutachten der Universität Tübingen vom 22.12.1939) am 9. Januar 1946 in die Heilanstalt Winnental (in Winnenden) eingeweisen und das Verfahren eingestellt. Die Anstaltsleitung von Winnental hielt ihn allerdings für voll zurechnungsfähig und bat den Generalstaatsanwalt, die Frage der "Inhaftierung" zu prüfen und eine neue Expertise erstellen zu lassen. In einem Gutachten von Winnental vom 18. Juli 1946 heißt es, Bernhard sei "zwar ein primitiver, gemütsstumpfer Mensch, der vor allem unter Alkoholeinwirkung zu allen möglichen Delikten neige, aber nicht geisteskrank". Aufgrund dieser Stellungnahme befürwortete der Generalstaatsanwalt die Entlassung Bernhards.
In den folgenden Jahren stellte Bernhard erfolglos einige Anträge auf Entschädigung für die erlittene KZ-Haft und verfasste dazu zahlreiche stilistisch ungelenk und konfus wirkende Briefe und Eingaben, die von den Adressaten in aller Regel umstandslos zurückgewiesen wurden. So wollte Bernhard im März 1949 Klage gegen die Zwiefaltener Anstaltsärztin Dr. Martha Fauser einreichen, die er für seine Deportation ins KZ verantwortlich machte und in seinen Schreiben erbost auch als "Mistvüh" [sic], "Lumpentier" und "alte Merre" beschimpfte.
Am 20. Mai 1949 teilte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Bernhard mit, dass sie ihn nicht als Mitglied anerkennen könne, da keine Bestätigung einer "antifaschistischen Tätigkeit" vorläge.
Am 9. Dezember 1949 schrieb das Amtsgericht Schwäb. Gmünd an den öffentlichen Anwalt für die Wiedergutmachung, "bei Bernhard handelt es sich um einen krankhaft veranlagten Querulanten, der mit seinen wirren Schreiben auch andere Ämter, wie das Fürsorgeamt und andere schon beglückt hat" und kündigte an, sämtliche weitere Schreiben Bernhards direkt an ihn (den Anwalt) weiterzuleiten: "Auf diese Weise wäre der ununterbrochen fliessende Strom von Briefen und Eingaben des Bernhard von Ihnen abgeleitet, ohne dass Bernhard eines Tages darüber Beschwerde führen kann, man habe seine Eingaben nicht der zuständigen Stelle weitergeleitet." Weiter unten ist noch die Rede davon, sich von "einem lästigen Gesuchsteller zu befreien".
Seine Entschädigungsanträge wurden am 13. Juni 1952 von der Entschädigungskammer des Landgericht Stuttgart und am 4. August 1959 vom Amt für Wiedergutmachung abgelehnt; die Klage dagegen wurde am 25. Januar 1961 abgewiesen. In der Begründung heißt es:
„Inhaftierungsgrund war, wie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, die Tatsache, dass der Kläger vielfach vorbestraft worden war und dass durch Urteil vom 29. 2.1940 die Unterbringung des Klägers in einer Heil- oder Pflegeanstalt angeordnet worden war. Eine Verbringung ins KZ, die unter solchen Umständen erfolgte, kann zwar als nationalsozialistisches Unrecht angesehen werden. Nicht für jedes nationalsozialistische Unrecht wird aber Entschädigung gewährt. Der Fall des Klägers zählt nicht zu den Fällen, für die das Gesetz eine Entschädigung vorsieht oder zulässt.“
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Johannes Bernhards letzte Wohnadresse Mögglingerstraße 51 in Heubach.
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
Korrespondenzakte T/D 819570
Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 443 (Personalakte Zuchthaus Ludwigsburg)
EL 350 I Bü 26939 (Wiedergutmachungsakte)
Hauptstaatsarchiv Stuttgart
E 151/53 Bü 500
Staatsarchiv Sigmaringen
Wü 68/3 T 3
Archiv Memorial Mauthausen
Zugangsliste Mauthausen vom 23. März 1944
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: März 2024
www.kz-mauthausen-bw.de
"ein krankhaft veranlagter Querulant"
12.09.1939 Verhaftung
29.02.1940 Anordnung der Unterbringung in einer Heil-und Pflegeanstalt
23.03.1944 KZ Mauthausen
05.05.1945 Befreiung im KZ Mauthausen
Johannes Bernhard wurde am 4. Oktober 1889 in Bargau (heute ein Ortsteil von Schwäbisch Gmünd) geboren und später katholisch getauft. Er hatte drei Geschwister, der Vater war Gipser. Ab 1903, nach dem Besuch der Volksschule, durchlief er eine Lehre als Silberschmied. Danach arbeitete er in Schwäbisch Gmünd. Von 1910 bis 1912 absolvierte er seinen Militärdienst in Tübingen. Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 arbeitete er in Pforzheim. Schon im September 1914 geriet er verwundet in französische Kriegsgefangenschaft, aus der er im Juli 1919 zurückkehrte.
Im November 1919 heiratete er die verwitwete Anna Sachsenmaier, geb. Kurz, die eine 1914 geborene Tochter mit in die Ehe brachte. Aus der Ehe gingen dann vier weitere Kinder hervor. Die Familie wohnte in der Mögglingerstraße 51 in Heubach bei Schwäbisch Gmünd. Die Ehe soll laut Aussagen des Ludwigsburger Zuchthausdirektors duchaus glücklich gewesen sein, allerdings fand Bernhard nur gelegentlich Beschäftigung auf dem Bau und war oft arbeitslos. Gelegentlich trank er und wurde dann im alkoholisierten Zustand aggressiv, so dass die Familie des öfteren nachts aus dem Hause flüchtete.
Als seine Frau krankheitsbedingt keinen Geschlechtsverkehr mehr ausüben konnte, missbrauchte er seine Stieftochter. Ab Sommer 1933 hatte er regelmäßig Verkehr mit ihr, im März 1934 wurde eine gemeinsame Tochter geboren. In der Folge kam es zu einem Strafverfahren. Am 28. April 1934 wurde Bernhard vom Landgericht Ellwangen wegen Sittlichkeitsverbrechen in Tateinheit mit Blutschande zu 2 Jahren 3 Monaten Zuchthaus verurteilt. Er versuchte, gegen das Urteil anzugehen, aber ohne Erfolg. Seine Strafe verbüßte er im Zuchthaus Ludwigsburg. Im dortigen gemeinsam vom Anstaltspfarrer und vom Direktor verfassten Abschlussgutachten vom 12. September 1936 heißt es:
"Bernhard ist ein unlauterer, unehrlicher, innerlich morscher, rechthaberischer Charakter." Seine Neigung zu Trunksucht entfessele in ihm "ein rohes, brutales, gewalttätiges Wesen. Nach außen hin allerdings bemüht er sich, den braven und tugendhaften Mann zu spielen."
Im Strafvollzug habe er mehrmals disziplinarisch bestraft werden müssen. Die Maßregeln seien "allem Anschein nach ohne nachhaltige Wirkung" geblieben und die soziale Prognose sei zweifelhaft: "Angesichts seines Gesamtverhaltens in- und außerhalb der Anstalt, seiner Vorstrafen und der inneren Einstellung zu seiner jetzigen Straftat kann sehr wohl damit gerechnet werden, dass er wieder straffällig wird."
Bis zu seiner Verhaftung am 12. September 1939 hatte er es seit 1909 auf insgesamt 19 Vorstrafen wegen Betrugs, schwerem Diebstahls, Sittlichkeitsverbrechen und falschen Anschuldigungen gebracht. Am 29. Februar 1940 wurde Bernhard wegen Bedrohung und Freiheitsberaubung zu einer Strafe von drei Monaten 5 Tagen Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft bereits abgegolten war. Vom Gericht war ihm verminderte Zurechnungsfähigkeit nach § 51 Reichsstrafgesetzbuch zugebilligt worden und es ordnete die anschließende Unterbringung in der Heil- und Pflegeanstalt Zwiefalten an.
Um den Konzentrationslagern immer weitere Arbeitssklaven zuzuführen, griff Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler schließlich auch auf arbeitsfähige forensische Anstaltspatienten zu. Die Leitungen verschiedener Anstalten in Baden und Württemberg listeten in diesem Zusammenhang im Laufe des Jahres 1943 „abgabefähige“ Patienten auf, die im Frühjahr 1944 von Kripobeamten aus den Anstalten abgeholt und ins Konzentrationslager Mauthausen deportiert wurden. Betroffen war davon auch Johannes Bernhard. Am 23. März 1944 wurde er im KZ Mauthausen mit der Häftlingsnummer 59277 und der Kategorie "SV" (Sicherungsverwahrter) registriert.
Am 9. April 1944 wurde er, nach eigenen Angaben als Kapo, in das KZ-Außenlager Schwechat bei Wien verlegt. Dort hatte die deutsche Luftwaffe nach dem „Anschluss“ Österreichs einen Fliegerhorst gebaut, in den die Heinkel-Werke 1942 ihre Flugzeugfertigung verlegten. Das KZ-Außenlager befand sich am Areal des heutigen Flughafens Wien-Schwechat. Die KZ-Häftlinge wurden direkt auf dem Werksgelände der Heinkel-Fabrik untergebracht. Im Juli 1944 wurde das Lager nach Zerstörungen durch alliierte Bombardements aufgelöst. Bernhard kam zurück ins Stammlager Mauthausen und dort für ein halbes Jahr ins Sanitätslager. Anschließend will er bis zur Befreiung am 5. Mai 1945 Blockältester im dortigen Block 2 gewesen sein.
Nach seiner Entlassung aus dem KZ Mauthausen kehrte er zu seiner Familie nach Heubach zurück. Jedoch schon am 16. September 1945 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung - unter anderem hatte er auch Familienmitglieder misshandelt - erneut festgenommen und ein Verfahren am Amtsgericht Ellwangen eingeleitet. Schließlich wurde er auf Weisung der US-amerikanischen Militärbehörde (Grundlage war ein Gutachten der Universität Tübingen vom 22.12.1939) am 9. Januar 1946 in die Heilanstalt Winnental (in Winnenden) eingeweisen und das Verfahren eingestellt. Die Anstaltsleitung von Winnental hielt ihn allerdings für voll zurechnungsfähig und bat den Generalstaatsanwalt, die Frage der "Inhaftierung" zu prüfen und eine neue Expertise erstellen zu lassen. In einem Gutachten von Winnental vom 18. Juli 1946 heißt es, Bernhard sei "zwar ein primitiver, gemütsstumpfer Mensch, der vor allem unter Alkoholeinwirkung zu allen möglichen Delikten neige, aber nicht geisteskrank". Aufgrund dieser Stellungnahme befürwortete der Generalstaatsanwalt die Entlassung Bernhards.
In den folgenden Jahren stellte Bernhard erfolglos einige Anträge auf Entschädigung für die erlittene KZ-Haft und verfasste dazu zahlreiche stilistisch ungelenk und konfus wirkende Briefe und Eingaben, die von den Adressaten in aller Regel umstandslos zurückgewiesen wurden. So wollte Bernhard im März 1949 Klage gegen die Zwiefaltener Anstaltsärztin Dr. Martha Fauser einreichen, die er für seine Deportation ins KZ verantwortlich machte und in seinen Schreiben erbost auch als "Mistvüh" [sic], "Lumpentier" und "alte Merre" beschimpfte.
Am 20. Mai 1949 teilte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Bernhard mit, dass sie ihn nicht als Mitglied anerkennen könne, da keine Bestätigung einer "antifaschistischen Tätigkeit" vorläge.
Am 9. Dezember 1949 schrieb das Amtsgericht Schwäb. Gmünd an den öffentlichen Anwalt für die Wiedergutmachung, "bei Bernhard handelt es sich um einen krankhaft veranlagten Querulanten, der mit seinen wirren Schreiben auch andere Ämter, wie das Fürsorgeamt und andere schon beglückt hat" und kündigte an, sämtliche weitere Schreiben Bernhards direkt an ihn (den Anwalt) weiterzuleiten: "Auf diese Weise wäre der ununterbrochen fliessende Strom von Briefen und Eingaben des Bernhard von Ihnen abgeleitet, ohne dass Bernhard eines Tages darüber Beschwerde führen kann, man habe seine Eingaben nicht der zuständigen Stelle weitergeleitet." Weiter unten ist noch die Rede davon, sich von "einem lästigen Gesuchsteller zu befreien".
Seine Entschädigungsanträge wurden am 13. Juni 1952 von der Entschädigungskammer des Landgericht Stuttgart und am 4. August 1959 vom Amt für Wiedergutmachung abgelehnt; die Klage dagegen wurde am 25. Januar 1961 abgewiesen. In der Begründung heißt es:
„Inhaftierungsgrund war, wie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, die Tatsache, dass der Kläger vielfach vorbestraft worden war und dass durch Urteil vom 29. 2.1940 die Unterbringung des Klägers in einer Heil- oder Pflegeanstalt angeordnet worden war. Eine Verbringung ins KZ, die unter solchen Umständen erfolgte, kann zwar als nationalsozialistisches Unrecht angesehen werden. Nicht für jedes nationalsozialistische Unrecht wird aber Entschädigung gewährt. Der Fall des Klägers zählt nicht zu den Fällen, für die das Gesetz eine Entschädigung vorsieht oder zulässt.“
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Johannes Bernhards letzte Wohnadresse Mögglingerstraße 51 in Heubach.
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
Korrespondenzakte T/D 819570
Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 443 (Personalakte Zuchthaus Ludwigsburg)
EL 350 I Bü 26939 (Wiedergutmachungsakte)
Hauptstaatsarchiv Stuttgart
E 151/53 Bü 500
Staatsarchiv Sigmaringen
Wü 68/3 T 3
Archiv Memorial Mauthausen
Zugangsliste Mauthausen vom 23. März 1944
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: März 2024
www.kz-mauthausen-bw.de